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   BPatG, 28.10.2003 - 27 W (pat) 30/03   

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BPatG, 28.10.2003 - 27 W (pat) 30/03 (https://dejure.org/2003,30666)
BPatG, Entscheidung vom 28.10.2003 - 27 W (pat) 30/03 (https://dejure.org/2003,30666)
BPatG, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 27 W (pat) 30/03 (https://dejure.org/2003,30666)
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  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 28.10.2003 - 27 W (pat) 30/03
    Der Tatbestand des gedanklichen Inverbindungbringens stellt eine besondere Fallgruppe der Verwechslungsgefahr dar (vgl EuGH GRUR Int 2000, 899, 901 Tz 34 - Marca/Adidas; GRUR 1998, 387, 389 - PUMA/Sabèl), die dann in Betracht kommt, wenn zwei Marken, deren Unterschiede dem Publikum bewusst sind und die daher nicht unmittelbar verwechselt werden, dennoch Gemeinsamkeiten aufweisen, die beim Verkehr die Vorstellung hervorrufen können, dass es sich bei der jüngeren Marke um ein weiteres Zeichen des Inhabers der älteren Marke handelt.
  • BPatG, 05.12.2000 - 27 W (pat) 168/99
    Auszug aus BPatG, 28.10.2003 - 27 W (pat) 30/03
    Soweit die Markenstelle auf den im Verfahren 27 W (pat) 168/99 ergangenen Beschluss des 27. Senats vom 5. Dezember 2000 verwiesen hat, in dem die Verwechslungsgefahr der Marken "BELOW ZERO" und "ZERO" verneint worden ist, läßt sich dieser Fall mit dem vorliegenden Sachverhalt insofern nicht vergleichen, als "BELOW ZERO" einen einheitlichen Begriff mit der bekannten Bedeutung von "unter Null (Grad)" bildet, in dessen Rahmen dem Bestandteil "ZERO" keine selbständige Hinweiswirkung auf den Geschäftsbetrieb der Widersprechenden zukommt.
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 28.10.2003 - 27 W (pat) 30/03
    Die Zuordnung zweier Marken zu derselben betrieblichen Herkunftsstätte liegt insbesondere dann nahe, wenn der Inhaber der älteren Marke bereits mehrere Marken mit demselben Stammbestandteil benutzt oder wenn es sich bei dem übereinstimmenden Bestandteil um seine Firmenkennzeichnung handelt (BGH GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone; GRUR 2002, 542, 544 - BIG); ferner Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 9 Rdn 476 mwNachw).
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus BPatG, 28.10.2003 - 27 W (pat) 30/03
    Die Zuordnung zweier Marken zu derselben betrieblichen Herkunftsstätte liegt insbesondere dann nahe, wenn der Inhaber der älteren Marke bereits mehrere Marken mit demselben Stammbestandteil benutzt oder wenn es sich bei dem übereinstimmenden Bestandteil um seine Firmenkennzeichnung handelt (BGH GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone; GRUR 2002, 542, 544 - BIG); ferner Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 9 Rdn 476 mwNachw).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

    Auszug aus BPatG, 28.10.2003 - 27 W (pat) 30/03
    Der Tatbestand des gedanklichen Inverbindungbringens stellt eine besondere Fallgruppe der Verwechslungsgefahr dar (vgl EuGH GRUR Int 2000, 899, 901 Tz 34 - Marca/Adidas; GRUR 1998, 387, 389 - PUMA/Sabèl), die dann in Betracht kommt, wenn zwei Marken, deren Unterschiede dem Publikum bewusst sind und die daher nicht unmittelbar verwechselt werden, dennoch Gemeinsamkeiten aufweisen, die beim Verkehr die Vorstellung hervorrufen können, dass es sich bei der jüngeren Marke um ein weiteres Zeichen des Inhabers der älteren Marke handelt.
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